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Für den Zivilschutz sind in Österreich folgende
einheitliche Sirenensignale festgelegt: |
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WARNUNG: |
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Ein gleich bleibender Dauerton in der Länge von 3 Minuten bedeutet
"Warnung". Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor
herannahenden Gefahren gewarnt werden soll (Elementarereignisse,
technische Katastrophen, Radioaktivität). |
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ALARM: |
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Ein auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Dauer
bedeutet "Alarm". Die Gefahr steht unmittelbar bevor. |
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ENTWARNUNG: |
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Ein gleich bleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem
Alarmsignal) bedeutet „Entwarnung“, das heißt Ende der Gefahr.
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SIRENENPROBE:
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Die Sirenenprobe mit einem Dauerton von 15 Sekunden dient zur
Funktionsüberprüfung und wird jeden Samstagmittag, abwechselnd vom
Bezirk, vom Land oder von der Feuerwehr selbst durchgeführt. |
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Der Sirenen-Probealarm ist jeden Samstag um 12.00 Uhr und der
Probealarm "Zivilschutz" findet vierteljährlich zu den in den
Medien angekündigten Probealarmterminen statt. |
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Für den Feuerwehreinsatz steht noch ein weiteres Sirenensignal zur
Verfügung: |
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FEUERWEHREINSATZ: |
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Das Sirenensignal für den Feuerwehreinsatz ist ein Dauerton von 3
x 15 Sekunden mit einer von Unterbrechung von 2 x 7 Sekunden. Meldet
sich die Feuerwehr innerhalb einer gewissen Zeit nicht bei der
alarmierenden Stelle, wird dieses Signal wiederholt und zeitgleich auch
die Nachbarfeuerwehr mitalarmiert. |